Tätigkeitsfeld
Gemeinnützige Arbeit – Schwitzen statt Sitzen

Sie müssen gemeinnützige Arbeit ableisten?

PräventSozial unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten, nach Möglichkeit wohnortnahen Einsatzstelle und überwacht im Auftrag der Justiz die Ableistung Ihrer Arbeitsstunden.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Einsatzstelle, wenn Sie im Landkreis Stuttgart, Esslingen, Rems-Murr, Ludwigsburg (ausgenommen Bietigheim und Marbach) oder Böblingen (eingeschränkt) wohnhaft sind und einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie können eine Geldstrafe nicht bezahlen und die zuständige Staatsanwaltschaft hat Ihren Antrag auf Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe bewilligt.
    Hinweis: Die Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit ist antragspflichtig. Der Antrag muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft von Ihnen gestellt werden. Sie können sich bei uns melden, wenn Sie bei der Antragsstellung Unterstützung benötigen.
  • Sie haben eine Bewährungsauflage zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit.
  • Ein Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Sie wird nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen eingestellt und Sie müssen hierfür gemeinnützige Arbeit ableisten.
  • Sie haben auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes eine richterliche Arbeitsweisung erhalten und sind zudem der Bewährungshilfe unterstellt.
  • Als Ergebnis eines Täter-Opfer-Ausgleiches haben Sie verbindlich vereinbart, gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

Wenn Sie in einem der genannten Landkreise wohnhaft sind und zudem einer der vorangegangenen Punkte auf Sie zutrifft, erteilt die zuständige Behörde PräventSozial einen Auftrag zur Vermittlung und Überwachung Ihrer gemeinnützigen Arbeit. Sie erhalten von uns in den kommenden Wochen eine Einladung zum Ersttermin.
Ausnahme! Sie haben eine Meldepflicht; in diesem Fall haben Sie die Verpflichtung, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass für die Ableistung gemeinnütziger Arbeit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und Fahrtkosten sowie ggf. anfallende Kosten für Arbeitskleidung nicht erstattet werden.

Sie sind ein frei-gemeinnütziger oder öffentlicher Träger und suchen helfende Hände?

Wir nehmen Sie gerne in unsere Einsatzstellen-Datenbank auf! Sie können dabei individuelle Angaben machen, z.B. welche Form von Unterstützung Sie benötigen und welche Deliktarten Sie ausschließen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder lassen Sie uns den „Akquisebogen“, den Sie im Downloadbereich unserer Website finden, ausgefüllt zukommen.

Sie entscheiden letztendlich über einen Einsatz der Klienten. Es entstehen dabei keine Kosten für Ihre Einrichtung, da für die Ableistung gemeinnütziger Arbeit kein Arbeitsendgelt bezahlt und keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Bei Arbeits-und Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Entstehtwährend der Ableistung durch den eingesetzten Klienten ein Schaden, so gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis. Während des gesamten Zeitraums des Einsatzes stehen wir Ihnen zudem als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

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