Bußgelder
Die Bewährungshilfe Stuttgart e.V. wurde vor über 70 Jahren zur Förderung der staatlichen Bewährungshilfe gegründet.
Resozialisierung, Kriminalprävention und Opferschutz sind die Ziele, die der Bewährungshilfeverein Stuttgart seither verfolgt. Er unterstützt damit als privater sozialer Dienstleister die staatliche Strafjustiz.
Als gewachsener justiznaher Verein haben wir einen hohen Anspruch, unsere sozialen Angebote der Straffälligen- und Opferhilfe fortlaufend weiterzuentwickeln. Das Vertrauen, das uns von Seiten der Strafjustiz bei der Unterstützung straffällig gewordener Menschen und der Betreuung von Opfern entgegengebracht wird, schätzen wir sehr.
Dieses Vertrauen in unsere Arbeit und Qualität bringen Sie durch die Zuweisung eines Bußgelds zum Ausdruck. Hierfür Vielen Dank!
Sicherlich haben Sie ein Anliegen, dass jede Bußgeldzuweisung einen sinnvollen Zweck erfüllt. Mit unserem selbstverständlichen Eintreten für Qualität und Transparenz gewährleisten wir, dass jede Zuweisung, die an den Bewährungshilfeverein Stuttgart fließt, für die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen und die kompetente Unterstützung und Begleitung von Betroffenen in Strafverfahren eingesetzt wird.
Servicenummer
Fon 0711 / 23 988 – 410
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