Tätigkeitsfeld
Fonds Psychotherapie und Bewährung

Der Fonds Psychotherapie und Bewährung Baden-Württemberg wird von PräventSozial verwaltet und dient der Wiedereingliederung von Straffälligen, der Unterstützung der Justiz und des Vollzugs sowie der Verhinderung weiterer Straftaten und somit dem Opferschutz.

Der Fonds richtet sich an zwei Zielgruppen:

1. Strafgefangene, die

  • unter einer oder mehreren psychischen Störungen leiden,
  • eine psychotherapeutische Einzel- oder Gruppenbehandlung benötigen und
  • sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Strafvollzug in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg befinden.

2. Sexualstraftäter, die

  • sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Strafvollzug in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg befinden,
  • deren Entlassung aber in Aussicht steht und
  • bei denen Lockerungen möglich sind.

Die Schwerpunkte der Therapien sind die Tataufarbeitung und die Rückfallvermeidung. Sie werden von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt, die beim Fonds Psychotherapie und Bewährung Baden-Württemberg anerkannt sind.

Die Finanzierung erfolgt auf Antrag der Justizvollzugsanstalten aus dafür zweckgebundenen Mitteln des Justizministeriums Baden-Württemberg. Die Mittelvergabe wird unter Vorlage des Verwendungsnachweises geprüft und überwacht.

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