Tätigkeitsfeld
Betreuungsweisungen

Du wohnst im Rems-Murr-Kreis und wurdest von einem Jugendrichter einem so genannten „Betreuungshelfer“ unterstellt? Du fragst dich, was das bedeutet und was das Gericht von Dir erwartet?

Die Betreuungsweisung ist eine Maßnahme aus dem Katalog der richterlichen Weisungen nach § 10 JGG. Ein Jugendrichter kann Jugendliche ab 14 und Heranwachsende bis 20 Jahre für sechs Monate der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person unterstellen – dem so genannten Betreuungshelfer. Bei Bedarf verlängert der Jugendrichter die Zeit der Betreuung.

Ein Jugendrichter kann eine solche Entscheidung treffen, wenn

  • Du straffällig geworden bist,
  • Deine Straftaten bzgl. ihrer Häufigkeit und/oder Schwere über die jugendtypische Bagatellkriminalität (also geringfügige Straftaten) hinausgehen und/oder
  • Du dich momentan in einer schwierigen Lebenssituation befindest, die das Begehen weiterer Straftaten wahrscheinlich macht.

Die Betreuungsweisung ist aber nicht nur ein Instrument der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung und somit auch eine Chance für Dich, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen! Du hast eine Ansprechperson, die Dich in allen Lebensbereichen unterstützt, in denen Du Hilfe benötigst, z.B. bei Schwierigkeiten in der Schule, der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder dem Thema Schulden.

Was wird von Dir erwartet?

  • Im besten Fall bist Du motiviert, die Unterstützung anzunehmen und keine weiteren Straftaten mehr zu begehen.
  • In jedem Fall wird – unabhängig deiner persönlichen Motivation – von Dir erwartet, Dich aktiv an der Maßnahme zu beteiligen, zu Terminen zu erscheinen und Vereinbartes umzusetzen, andernfalls wird die Weisung an das Gericht zurückgegeben, was für Dich i.d.R. negative Konsequenzen hat!

Kontakt

Jannis Schnürer
Fon 07151 / 20 77 487
Fax 07151 / 27 52 272
Mobil 0160 / 618 01 22
schnuerer@praeventsozial.de

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