Tätigkeitsfeld
Zeugenbegleitung & Psychosoziale Prozessbegleitung

Ihnen liegt eine Zeugenladung vor? Sie kennen sich mit den Abläufen einer Gerichtsverhandlung nicht aus? Sie möchten nicht alleine zu Ihrer Zeugenaussage, fühlen sich unsicher oder haben Angst, zum Beispiel davor, die angeklagte Person wiederzusehen?

In der Zeugenbegleitung und Psychosozialen Prozessbegleitung (nach dem PsychPbG) bieten Ihnen spezialisierte, sozialpädagogische Fachkräfte und geschulte, ehrenamtlich Engagierte in den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Rems-Murr, Ludwigsburg und Böblingen Unterstützung an.

Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden, wenn Sie:

  • Opfer einer Straftat geworden sind oder eine Ihnen nahestehende Person von einer Straftat betroffen ist
  • Eine Zeugenladung von einem Strafgericht erhalten haben
  • Eine Zeugenladung von einem Familien- oder Zivilgericht im Zusammenhang mit Gewalt erhalten haben

Sie können sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bei uns melden. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, möglichst frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Bei diesem psychosozialen und für Sie kostenfreien Unterstützungsangebot finden keine Tataufarbeitung, keine Rechtsberatung und kein Gespräch über den Inhalt Ihrer Aussage statt. Stattdessen unterstützen wir Sie:

Vor Ihrer Aussage, insbesondere durch:

  • Informationen zum Ermittlungsverfahren, zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung, einer Zeugenaussage sowie zur Zeugenrolle
  • Stärkung Ihres Sicherheitsgefühls in der „fremden Situation“, z.B. durch den Besuch eines Gerichts im Vorfeld
  • Erklärung juristischer Begriffe
  • Informationen über Zeugen- und Opferschutzmöglichkeiten
  • Zeit für Gespräche und Fragen sowie bei Bedarf Vermittlung an Opferanwält*innen

Am Tag Ihrer Zeugenaussage, insbesondere durch:

  • Begleitung zu Ihrer Vernehmung.
  • Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraums.
  • Nach Möglichkeit Vermeidung einer Begegnung mit Angeklagten oder Presse.

Im Nachgang zur Gerichtsverhandlung, insbesondere durch:

  • Nachbesprechung der Zeugenaussage und des Verfahrensausgangs.
  • Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote.
  • Informationen zur Zeugenentschädigung und Hilfe bei der Beantragung.

Sie möchten keine Begleitung, sondern lediglich allgemeine Informationen zum Ablauf eines Gerichtsverfahrens und einer Zeugenvernehmung? Sie haben Fragen, scheuen jedoch den persönlichen Kontakt?

Unsere Website zeugeninfo.de ist auf Fragen und Unsicherheiten von (Opfer-) Zeug*innen zugeschnitten. Individuelle Fragen können Sie telefonisch oder anonym über unser Onlineberatungsportal an uns richten.


Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung:

Im September 2018 übertrug uns das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg die Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung Baden-Württemberg, die als Schnitt- und Anlaufstelle bei aufkommenden Fragen zur Umsetzung der Psychosozialen Prozessbegleitung fungiert. Dieser Aufgabe hat sich unser Fachbereichsleiter der Zeugen- und Prozessbegleitung Christian Veith angenommen.


Tiergestützte Pädagogik:

Eine besondere Form der Begleitung bietet Ihnen unsere Tiergestützte Pädagogik, bei der Therapiebegleithunde die Betreuung durch eine menschliche Begleitperson ergänzen. Eine solche tierische Vernehmungsbegleitung durch unseren Golden-Retriever-Rüden Watson oder unseren Labrador-Rüden Henry ist insbesondere möglich, wenn:

  • Sie oder ein Familienmitglied von einem schweren Gewalt- oder Sexualdelikt betroffen sind.
  • Eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt, z.B. bei kindlichen und jugendliche Zeug*innen oder Menschen mit geistiger Behinderung.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf die Mitnahme eines Therapiebegleithundes zur Vernehmung. In jedem Verfahren muss daher mit den verantwortlichen Jurist*innen geklärt werden, ob die Tiergestützte Pädagogik im jeweiligen Strafprozess gestattet wird.

Weitere Informationen zu unserem tiergestützten Projekt „DIE MUTMACHER“ finden Sie hier.


Sie sind einer Gewalt- oder Sexualtat zum Opfer gefallen und haben rechtliche Fragen? Du hast Probleme, z.B. in der Schule, in der Ausbildung, mit Verträgen, mit Deinen Eltern oder der Polizei?

Das Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz (NERO) bietet monatlich kostenlose Rechtssprechstunden in den Landkreisen Stuttgart, Böblingen und Rems-Murr an. Weitere Informationen zur anwaltlichen Rechtsinformation in Zusammenarbeit mit PräventSozial finden sich auf der Website der Jugendagentur Stuttgart.


Wir brauchen Unterstützung!

Unsere ehrenamtliche Zeugenbegleitung zählt zu unseren vorwiegend spendenfinanzierten Angeboten. Hauptamtliche Anleitung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote konfrontieren uns mit Kosten, die wir in diesem Tätigkeitsfeld gänzlich aus Eigenmitteln aufzubringen haben. Wenn Sie unsere Zeugenbegleitung mit einer Spende unterstützen möchten, ist dies über unser Online-Spendenformular möglich. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Videos:

In unserem Fachbereich Zeugen- und Prozessbegleitung unterstützen wir Opferzeug*innen, insbesondere in Strafverfahren bei ihrem oftmals schweren Gang zu Gericht. Die folgenden Clips zeigen unterschiedliche Perspektiven und ihre Sicht auf diese Form der Hilfe. Ein herzliches Dankeschön an die Castor-film GmbH, die uns die Produktion der Interviewclips gespendet hat.

Kontakt

Servicenummer
Fon 0711 / 585 339 – 50
Fax 0711 / 585 339 – 52
kontakt@zeugeninfo.de
www.zeugeninfo.de

Downloads


Das Projekt »zeugeninfo.de« und die Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung werden gefördert durch:

Gefördert durch Ministerium der Justiz und für Europa

Unser Fachbereich Zeugen- und Prozessbegleitung wird und wurde gefördert von:

Unterstützer – Projekt: »zeugeninfo.de«

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