Anlässlich des Prozessauftakts des Gruppenvergewaltigungsverfahrens am Landgericht Freiburg wurde unsere Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung Baden-Württemberg für ein Interview angefragt. Auch wenn wir an o.g. Strafprozess nicht direkt beteiligt sind, wurde mit Herrn Veith als Fachbereichsleiter unserer Zeugen- & Prozessbegleitung ein Experteninterview im Hinblick auf die Belastungssituation von Betroffenen einer Sexualstraftat geführt.
Herr Veith war in diesem Rahmen in einer Sondersendung mit Titel „SWR extra: Vergewaltigung in Freiburg – Der Prozess“ im SWR Fernsehen und direkt im Anschluss im Sendeformat SWR Aktuell als Live-Gast auf dem „Roten Sofa“ zu sehen und gab hier Einblicke in die Arbeit eines Psychosozialen Prozessbegleiters.
Zum Hintergrund: Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive, nicht-rechtliche Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verletzte. Der Anspruch und die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sind im § 406g StPO und im PsychPbG geregelt. Ein Rechtsanspruch besteht für:
- Kinder & Jugendliche als Verletzte schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie ihren Bezugspersonen.
- Besonders schutzbedürftige, erwachsene Verletzte schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten, mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung, mit schweren Tatfolgen, als Angehörige bei Tötungsdelikten sowie als Betroffene von Menschenhandel.
Zeug*innen, die nicht in die enge Anspruchsgruppe der Psychosozialen Prozessbegleitung fallen, werden bei PräventSozial von geschulten, ehrenamtlich Engagierten, unter engmaschiger Anleitung Professioneller, begleitet. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Tätigkeitsbereiche auf der Seite der Zeugen- & Prozessbegleitung oder auf unserer Zeugenservice-Website zeugeninfo.de.