Covid-19-Pandemie: Umgang von PräventSozial

Covid-19-Pandemie: Umgang von PräventSozial 1280 904 PräventSozial gemeinnützige GmbH

Update Frühsommer 2022:

Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist am 25. Mai 2022 ausgelaufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat davon abgesehen, die Anwendbarkeit weiter zu verlängern. Das bedeutet, dass die Grundlage für die bisher geltenden Corona-Regelungen entfallen, und damit unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Maske in unseren Räumen.

Im Sinne der Eigenverantwortung kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass eine einfach MNS-Maske vor allem andere schützt, während das Tragen einer FFP-2-Maske auch den Maske-Tragenden selbst schützt.

Da ungewiss ist, wie sich die Pandemielage und der Umgang mit Sars-Cov-2 in den nächsten Monaten weiterentwickelt, bitten wir Sie, weiterhin bezüglich des Infektionsgeschehens umsichtig zu sein.

Update Frühjahr 2022:

Noch immer hält uns die Corona-Pandemie in Atem und lässt, vor allem aufgrund neuer Varianten wie Omikron, noch nicht auf ein zeitnahes Ende der Kontakt- und Hygienebestimmungen hoffen.

Glücklicherweise können wir jedoch inzwischen eine nahezu vollständig geboosterte Belegschaft attestieren. Auch viele unserer Klient*innnen konnten durch die Organisation einer zweiten größeren Impfaktion in unserer Geschäftsstelle ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Vielen Dank an alle Beteiligten, die an der Planung und reibungslosen Umsetzung beteiligt waren.

Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten und dennoch die, für unsere Klientel so wichtigen Face-to-face-Kontakte aufrechtzuerhalten, bitten wir weiterhin um die konsequente Einhaltung geltender Hygieneregelungen in unseren Räumlichkeiten. Beachten Sie hierfür bitte die Informationen auf unserer Website und auf Hinweisschildern in unseren Geschäftsräumen sowie die Anweisungen unserer Mitarbeitenden im Eingangs- und Empfangsbereich. In unseren Räumen gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Bei Terminen ist ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen. Bitte tragen Sie in unseren Räumen, wenn möglich, eine FFP-2-Maske und desinfizieren Sie Ihre Hände beim Ankommen.

Halten Sie weiterhin durch und bleiben Sie gesund!


Update Frühjahr 2021:

Da sich das Infektionsgeschehen noch immer nicht zu beruhigen scheint, setzt PräventSozial weiterhin auf die strenge Einhaltung der Kontakt- und Hygienebestimmungen, in deren Rahmen alle Unterstützungsangebote mit hohem Engagement der Mitarbeitenden weitestgehend vollumfänglich umgesetzt werden können.

Auf Grundlage der aktualisierten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 8. Februar 2021 sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 haben unter anderem Personen nach den §§ 2-4 CoronaimpfV priorisierten Anspruch auf eine Schutzimpfung. Hierunter fallen auch einige unserer Beschäftigten, für die entsprechende Bescheinigungen zur Impfung ausgestellt wurden. Einige Mitarbeiter*innen haben bereits ihre erste oder zweite Schutzimpfung erhalten.

Für einen möglichst hohen Infektionsschutz unserer Belegschaft und unserer Klientel, stellen wir unseren Mitarbeiter*innen ferner wöchentlich FFP-2- und MNS-Masken zur Verfügung. Darüber hinaus besteht für die Mitarbeiterschaft jeden Mittwoch das freiwillige Angebot der Durchführung eines Corona-Schnelltests. Die Kosten der Testung trägt PräventSozial. In unseren betreuten Wohngruppen gilt dieses Angebot auch für Klient*innen. Zur Durchführung der Schnelltests haben sich einige Mitarbeitende schulen lassen.

Wir bleiben standhaft und stellen uns gemeinsam den weiteren Herausforderungen der Pandemie, um auch zukünftig unseren Adressat*innen in den Feldern Resozialisierung, Kriminalprävention und Opferschutz die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.


Update November/Dezember 2020:

Nach der etwas entspannteren Lage hinsichtlich des Infektionsgeschehens im Sommer trifft Deutschland und damit auch Baden-Württemberg die 2. Welle der Covid-19-Pandemie im Herbst und Winter dieses Jahres umso härter. Nach dem Beschluss der Bundesregierung eines Lockdown-Light für den gesamten November und eines harten Lockdowns vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 hat PräventSozial seine Schutzmaßnahmen weiter verschärft. Dabei setzen wir auf eine noch strengere Einhaltung der Hygieneregelungen, unter anderem durch eine Ausweitung der Maskenpflicht für Mitarbeitende und Adressat*innen.

Die gute Nachricht vorweg: Wir lassen unsere Klient*innen nicht alleine! Wir führen daher weiterhin persönliche Beratungs- und Therapiegespräche durch; selbstverständlich unter akribischer Einhaltung der vorgegebenen Kontakt- und Abstandsbestimmungen.

Um unsere Hilfe weiterhin möglichst vollumfänglich vorhalten zu können, haben wir daher weitestgehend von Pauschalregelungen abgesehen. Jedes Angebot wird im regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsführung und den Fachbereichs- bzw. Teamleitungen individuell im Rahmen einer Risikoeinschätzung hinsichtlich seiner Durchführbarkeit und evtl. notwendiger Anpassungen der Hygiene- und Schutzmaßnahmen bewertet.

Wir bleiben standhaft und stellen uns gemeinsam den weiteren Herausforderungen der Pandemie, um auch zukünftig Adressat*innen in den Feldern Resozialisierung, Kriminalprävention und Opferschutz die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.


Update Juli 2020:

Die coronabedingt schwierigen Umstände der letzten Monate bescherten uns so einige Sorgenfalten und doch gelang es PräventSozial rückblickend in einen kreativen, lösungsorientierten Prozess einzusteigen, in dem wir Gegebenes annahmen und uns zielgerichtet auf unsere Handlungsspielräume fokussierten.

So führte beispielsweise unser Arbeitsprojekt INSA+ (Integration Straffälliger und von Straffälligkeit Bedrohter in Arbeit) das Züricher Ressourcenmodell in Haft durch.

Im Zuge der weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 wurden seitens des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg für unseren Fachbereich Forensische Ambulanz am 16. März 2020 fernmündliche Einzeltherapiesitzungen mit sofortiger Wirkung für zulässig erklärt. Dies dient unterstützend dazu, die ambulante forensisch-psychotherapeutische Basisversorgung von Straftäter*innen im Land Baden-Württemberg auch ohne persönliches Erscheinen der Patient*innen in dieser Zeit überbrücken und sicherstellen zu können. Unsere Therapeut*innen haben in diesem Zeitraum durchweg sehr positive Erfahrungen in der Zuverlässigkeit und Bereitschaft zur Durchführung der Gespräche mit den Patient*innen gemacht. Die Krisenregelung wurde durch das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg letztlich bis Ende Juni 2020 verlängert. Ein dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön für das uns entgegengebrachte Vertrauen!

Die Sozialarbeit in unserem Fachbereich Betreutes Wohnen fand, als zugehörige Gruppe einer kritischen Infrastruktur, ununterbrochen statt, wobei einige Mitarbeitende dieses Tätigkeitsfelds, wenn auch in einer etwas abgewandelten Form der Betreuung im Rahmen eines rotierenden Notfallsystems, neben der Unterstützung im Individualwohnraum, auch die Stellung in den Wohngruppen hielt.

Der vorderste Dank gilt allen Prävent’lern, die mit viel Zuversicht und einem hohen persönlichen Engagement die Fortführung unserer sozialen Angebote und damit die Betreuung hilfebedürftiger Menschen, auch während des Shutdowns, am Laufen hielten. In diesen krisenhaften Zeiten gewinnt ferner jede Form der ideellen und finanziellen Unterstützung unserer Arbeit einen immensen Wert, der dem Corona-Motto #togetherwearestronger greifbar Inhalt verleiht.


Update Mai 2020:

Covid-19 begleitet unseren Alltag noch immer, aber nach und nach lernen wir mit dem Virus zu leben. In Anlehnung an die Beschlüsse der Regierung hat PräventSozial, seit Beendigung des Shutdowns, seine Arbeit entsprechend angepasst. Hierbei sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:

  • Nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachbereichs- & Teamleitungen wird unser Geschäftsbetrieb moderat hochgefahren; selbstverständlich unter strenger Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen.
  • Findet ein persönlicher Gesprächstermin mit Klient*innen statt, besteht für beide Seiten – Mitarbeiter*in und Adressat*in – eine Maskenpflicht. Das Bertreten unserer Geschäftsstelle ist darüber hinaus grundsätzlich nur mit Tragen einer MNS-Maske gestattet.
  • Unsere beiden Wartezimmer in der Geschäftsstelle sind aktuell auf eine Anzahl von drei Personen beschränkt, um die Einhaltung der Abstandsregelung auch dort verbindlich gewährleisten zu können. Bei einem erhöhten Terminaufkommen müssen Adressat*innen vor der Eingangstüre im 4. Stock warten, auch hier ist der 1,5 Meter-Mindestabstand umzusetzen.
  • Als weitere Präventionsmaßnahme der Infektionsübertragung haben wir auf den Gesprächstischen eine portable Plexiglas-Vorrichtung als Husten- bzw. Niesschutz platziert.
  • Als Ergänzung der Telefonberatung nutzt PräventSozial mit Cisco-Webex ein Videochat-Tool, das im Anbieter*innen-Vergleich auch in Punkto Datenschutzrecht gut abgeschnitten hat.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Bleiben Sie weiterhin gesund & achten Sie aufeinander!


Präventionsmaßnahmen der PräventSozial gemeinnützige GmbH zur Eindämmung des Corona Virus

PräventSozial möchte seinen Beitrag zur Eindämmung der Erkrankung Covid-19 leisten. Wir haben daher folgende Präventionsmaßnahmen ergriffen:

  • Unser gesamter Geschäftsbetrieb wird auf das Mindestmaß heruntergefahren.
  • Ohne Termin ist grundsätzlich kein Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gestattet. Persönliche Beratungstermine finden nur eingeschränkt bzw. bei notwendiger Fristwahrung statt. Wir versuchen einen zentralisierten Notbetrieb über Telefon- & Schriftverkehr so gut es geht aufrechtzuerhalten.
  • Hausbesuche und sonstige aufsuchende Sozialarbeit werden bis auf Weiteres nicht durchgeführt.
  • In unserer Beratungsstelle für gemeinnützige Arbeit (Schwitzen statt Sitzen) finden keine persönlichen Gesprächstermine statt. Alle Klient*innen werden, ebenso wie die Einsatzstellen, hierüber informiert. Die Vermittlung und Ableistung von Arbeitsstunden ist daher aktuell nicht möglich. Dringende Anliegen und Fragen zu Schwitzen statt Sitzen richten Sie bitte an die Teamleiterin dieses Arbeitsbereichs Tamara Poidomani (Mobil: 0151 52663050).
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende werden angehalten, ihr Engagement bis auf Weiteres einzustellen.
  • Alle nicht zwingend notwendigen Termine und Veranstaltungen werden abgesagt; dies betrifft auch unsere diesjährige Fachtagung am 08. Mai 2020.

Momentan gehen wir davon aus, dass die oben genannten Maßnahmen bis 19. April 2020 befristet werden können.

Teile unseres Angebotsspektrum wurden in den Katalog einer kritischen Infrastruktur aufgenommen, so auch unsere Hilfen in Wohngruppe und im eigenen Wohnraum nach § 67 ff. SGB XII, wenn besondere Lebensverhältnisse, z.B. Entlassung aus Haft, mit sozialen Schwierigkeiten, z.B. in Fragen der Lebensbewältigung, verbunden sind. Ebenso leisten die Psycholog*innen unserer Forensischen Ambulanz Therapiegespräch per Telefon. Es ist für uns selbstverständlich, für unsere betreuten Klient*innen weiter da zu sein. Wir möchten daher an dieser Stelle allen Mitarbeiter*innen von PräventSozial danken, die selbstlos, trotz der aktuellen Krisensituation, weiter Ihrer wichtigen Arbeit in der Straffälligen- & Opferhilfe nachgehen!

Bei sonstigen dringlichen Angelegenheiten können Sie sich an die Geschäftsführung wenden:

Bleiben Sie gesund & achten Sie aufeinander!